Das Förderprogramm “Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ – kurz WIPANO – wurde zur Förderung von Patenten, Normen und Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 2024 vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) neu aufgelegt. Die aktuelle der Richtlinie läuft von 2024 bis 2027.

Der Bereich „Patentierung-Unternehmen“ fördert dabei die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung. Die Förderung erfolgt als nachträgliche Erstattung zum Projektende von 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 32.000 EUR als sog. nicht rückzahlbarer Zuschuss. Insgesamt stehen damit 16.000 EUR an Fördermittel für ein WIPANO-Projekt zur Verfügung

Die ATHENA Technologie Beratung unterstützt KMUs als erfahrener und qualifizierter WIPANO-Dienstleister im Bereich WIPANO-Patentierung-Unternehmen seit vielen Jahren.

Bei den Antragsformularen und Abrechnungsnachweisen gibt es – wie immer bei Förderprogrammen – einiges zu beachten: Neben der erfolgreichen Antragsstellung und der vollen Ausschöpfung der Fördermittel bietet die Unterstützung eines qualifizierten WIPANO-Dienstleisters außerdem den Vorteil, dass dort die obligatorischen WIPANO-Pflichtpakete direkt kostengünstig und richtliniengetreu aus einer Hand erledigt werden können.

Als bundesweit aktiver WIPANO-Experte haben wir durch die hohe Anzahl an erfolgreichen Förderungen sehr effiziente und qualitativ hochwertige Bearbeitungsprozesse etabliert, deren Kostenvorteile wir gerne weitergeben.

Die förderbaren Leistungen im WIPANO-Programm „Patentierung – Unternehmen“ gliedern sich in die zwei Module:

  • Leistungen im Rahmen der Patentanmeldungen und
  • Aktivitäten zur Verwertung

Modul 1 fördert die Kosten für die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen sowie für Beratungen zur Schutzrechtsanmeldung und die verpflichtende Stand-der Technik bzw. Neuheitsrecherche.

Das optionale Modul 2 umfasst ergänzend die ersten Aktivitäten zur Verwertung wie den Prototypenbau, ein Marketingkonzept, nicht technische Schutzrechte wie Design oder Marken, die Messeteilnahme und die verpflichtende Kosten-Nutzen-Analyse.

Gerne unterstützen wir auch bei der Abrechnung der WIPANO-Patentförderung. Ganz gleich, ob noch kurz vor dem Förderzeitraum-Ende einzelne Pflichtpakete erledigt werden müssen oder wir beim Ausfüllen der Abrechnungsunterlagen helfen. Wir kennen die Herausforderungen im Detail. Zu beachten ist insbesondere, dass die obligatorischen Pflichtpakete für

Modul 1: Stand-der-Technik-Recherche

Modul 2: Kosten-Nutzen-Analyse

rechtzeitig und richtlinienkonform durchgeführt werden!

Für Förderprojekte der Richtlinie aus den Jahren 2021-2023 gelten zum Teil andere Regelungen.

  • Kleinste, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen
    • (EU-Definition: < 250 MA, ≤ 50 Mio. EUR Jahresumsatz, ≤ 43 Mio. EUR Bilanzsumme)
  • mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • die im Haupterwerb betrieben werden
  • die kein Patent oder Gebrauchsmuster in den letzten 3 Jahren angemeldet haben
  • die in den letzten 3 Jahren keine WIPANO-Förderung erhalten haben
  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Stand-der-Technik-Recherche
  • Prüfung auf Neuheit
  • Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern
  • Amtsgebühren für Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung