Erfinderfachauskunft
Nutzen Sie unsere Expertise!
Mit unserer kostenlosen Erfinderfachauskunft sind wir die erste Anlaufstelle für Erfinderinnen und Erfinder. Das Angebot gilt für Studierende, Gründerinnen und Gründer, Start-Up-Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Handwerkerinnen und Heimwerker. Kurzum für jede und jeden, der etwas erfunden haben könnte und dem sich jetzt viele Fragen stellen.
- Ist meine Idee neu?
- Wie schütze ich meine Idee?
- Wie gut ist meine Erfindung?
- Wie vermarkte ich meine Idee?
- Wo finde ich weitere Hilfe und Förderung?
- Mit welchem finanziellen Aufwand muss ich rechnen?
Kostenlose Erstberatung und Fachauskunft
Die Erfinderfachauskunft ist eine einmalige einstündige Einstiegsinformation zu potenziellen Erfindungen und ihren Schutzmöglichkeiten. Es berücksichtigt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und umfasst Hinweise zum strategischen Vorgehen sowie die Vermittlung von weiterführenden Kontakten und Fördermöglichkeiten. Das Angebot ist keine Rechtsberatung. Es informiert Sie zu Patenten und dem Gebrauchsmuster für technische Erfindungen. Für ästhetische Gestaltungsformen gibt es das Design-Schutzrecht. Darüber hinaus können Sie sich über Marken, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte informieren.
Was kann zum Patent angemeldet werden?
Nur technische Entwicklungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind, können durch ein Patent geschützt werden. Eine Erfindung ist nur neu, wenn sie noch nicht veröffentlicht ist. Darum sollte die Erfindung in der Regel geheim bleiben, bis die Patentanmeldung erfolgt ist. Deshalb ist eine vorherige, auch versehentliche, Veröffentlichung jedweder Art zu vermeiden.
Warum ist eine Patentrecherche wichtig?
Eine erfinderische Tätigkeit liegt vor, wenn sie sich für einen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik vor der Anmeldung des Patentes ergibt. Deshalb sollte sorgfältig recherchiert werden, ob es diese Erfindung bereits gibt, bevor sie zum Patent oder als Gebrauchsmuster angemeldet wird.
In welchen Ländern kann und sollte man ein Schutzrecht beantragen?
Man orientiert sich üblicherweise an den größten Absatzmärkten für die Erfindung und den Herstellerländern der Mitbewerber. In welchen Ländern man Schutz beantragt, sollte mit dem Patentanwalt individuell besprochen werden.
Wie kann ein Patent wirtschaftlich verwertet werden?
Das Patent ist ein „Monopol auf Zeit“. Der Patentanmelder erhält für eine bestimmte Dauer – in Deutschland sind es max. 20 Jahre – das Recht, aus seiner Erfindungsleistung Nutzen zu ziehen. 18 Monate nach Patentanmeldung wird die Erfindung veröffentlicht. Es fallen jährlich Patentgebühren an, die sich erhöhen, je länger das Patent aufrechterhalten wird. Ein Patent lässt sich wirtschaftlich dadurch verwerten, dass man das mit der Erfindung geschützte Produkt selbst herstellt und vertreibt. Oder man erlaubt Dritten, das geschützte Produkt herzustellen bzw. zu verkaufen und erhält dadurch Lizenzeinnahmen. Das Patent kann auch komplett veräußert werden.
Was ist bei der Suche nach einem Kooperationspartner zu beachten?
Vor Gesprächen mit potenziellen Partnern ist wichtig zu klären, inwieweit Informationen preisgegeben oder geheim gehalten werden sollen. Zur Veranschaulichung empfiehlt es sich, bereits mit einem Prototyp die Funktionsfähigkeit der Erfindung nachzuweisen. Hilfreich können auch professionelle Recherchen zur Neuheit und Gutachten von unabhängigen Experten über die wirtschaftlichen Verwertungschancen sein.
Ihre Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Thomas Müller
Paderborn
+49 (0) 5251 / 390 65 60
RA Frederic Casañs
Köln
+49 (0) 221 / 27 207 880
Dr.-Ing. Michael Naumann
Dresden
+49 (0) 351 / 27 80 68 73